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Zur Entscheidung des „Conseil Constitutionnel“ über die „Loi Macron“ und dessen Artikel zum Endlager-Gesetz erklärt CDU-Generalsekretär Roland Theis:

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Die durch die Entscheidung notwendig gewordene Überarbeitung des Gesetzes über die Endlagerung radioaktiver Abfälle gibt uns die Chance, jetzt Gespräche über die weitere Beteiligung des Landes über die Endlager-Thematik zu suchen. Die französischen Behörden haben die Nachbarländer bisher im Rahmen des sogenannten ‚Débat publique‘ angemessen eingebunden und auch saarländische Vorschläge berücksichtigt. Wir sollten in einem gemeinsamen Schreiben der Partner in der Großregion darum bitten, dass dies auch für die weiteren Entscheidungen zugesichert wird. Wenn wir dies im gegenseitigen Respekt tun, hat dies gute Chancen auf Erfolg. Damit könnten wir einen ersten Schritt in Richtung eines grenzüberschreitenden Umweltpaktes für Transparenz und Vertrauen machen. Wer jetzt in Triumphgeheul ausbricht oder gar Schuldzuweisungen gegen die französische Regierung ausspricht, schadet der Vertretung der ernstzunehmenden Interessen der Saarländer.“

Hintergrund: Der französische „Conseil Constitutionnel“ hat 18 Artikel der sogenannten „Loi Macron“ als verfahrensfehlerhaft zurückgewiesen, da sie inhaltlich keinen Bezug zum Gesamtgesetz aufwiesen und daher zu spät ins Gesetzgebungsverfahren eingeführt worden waren.

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