
„Dies ist auch der Erfolg der saarländischen CDU-Vorsitzenden und Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer. Es war gut und wichtig, dass sie beim Thema moderner Familienpolitik und der überfälligen Entlastung Alleinerziehender den Druck gegenüber dem Bundesfamilienministerium aufrecht erhalten hat“, so CDU-Generalsekretär Roland Theis. Der Steuerfreibetrag für Alleinziehende in Höhe von 1.308 Euro war seit seiner Einführung vor über zehn Jahren nicht mehr angepasst worden. Die Erhöhung auf 1.908 Euro soll mit Wirkung zum 1. Januar 2015 erfolgen.
Annegret Kramp-Karrenbauer hatte sich – zuletzt unmittelbar vor der Klausurtagung – für eine angemessene Förderung Alleinerziehender ausgesprochen und eine spürbare Erhöhung des Steuerfreibetrages gefordert. „Die überdurchschnittliche Armutsquote und die häufig schwierige Lebenssituation Alleinerziehender zeigen, dass diese Korrektur dringend geboten war, um dem Wohl der Kinder und ihres erziehenden Elternteils gerecht zu werden“, so Theis abschließend