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Vereine können Rabatt beantragen

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Kommune muss weitere Sparanstrengungen unternehmen – Bürgermeister: „Auf dem richtigen Weg“

Die Härtefallklausel für Vereine zur Hallenentgeltverordnung wurde am Dienstagabend vom Sulzbacher Stadtrat einstimmig verabschiedet. Auslöser für diese Regelung war die Kritik zahlreicher Sulzbacher Vereine an der vom Stadtrat im Oktober 2014 beschlossenen, drastischen Erhöhung der Hallengebühren (wir berichteten).
Der Stadtrat ermächtigte am vergangenen Dienstagabend in der Aula mit dieser Klausel die Verwaltung, „Vereinen, die nachweislich durch die Erhöhung der Benutzungsentgelte insbesondere im Bereich der Jugendarbeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten, und zwar derart, dass die Existenz des Vereines bedroht ist, einen jährlichen abgestuften Rabatt zu gewähren.“ Der gewährte Rabatt soll dabei in 2015 maximal 80 Prozent, in 2016 60 Prozent, in 2017 40 Prozent und im Jahr 2018 20 Prozent betragen. Die Härtefallklausel soll dann im Jahr 2019 auslaufen, bis dahin müsse jeder Verein „geeignete Maßnahmen getroffen haben, die Entgelte aus eigenen Mitteln zahlen zu können“, ist den Sitzungsunterlagen zu entnehmen.

Daniel Kirsch (SPD) bat im Namen der SPD und CDU Stadtratsfraktionen, die Härtefallklausel zu ergänzen. Kirsch: „Sulzbacher Sportvereine, die ein überregionales Turnier ausrichten, sollten einmal pro Jahr von der Hallengebühr für dieses Turnier befreit werden.“

Kritik gab es aus den Reihen der Freien Wähler. Deren Vorsitzender Bernd Schlachter monierte, dass die Verwaltung entscheidet, welcher Verein von der Härtefallklausel profitiert. Schlachter: „Diese Entscheidung hätte unserer............


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